
Die elektronische Rechnungsstellung ist jetzt für alle ansässigen oder nicht ansässigen umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen in Italien verpflichtend. Alle Rechnungen müssen auf elektronischem Weg über SDI erstellt, unterzeichnet und übermittelt werden.
Es gibt drei einfache Schritte, um Ihren Kunden und der italienischen Steuerbehörde vollständig konforme elektronische Rechnungen zu liefern.
Wenn Sie nicht alle Aspekte des Steuerrechts und der neuen SDI-Vorschriften verstehen, passieren leicht kostspielige Fehler.
Do it Yourself: Wenn Sie versuchen, diese neuen Vorschriften selbst zu handhaben, können technische Störungen zu hohen Bußgeldern führen, insbesondere wenn Sie nicht über die erforderlichen Zahlungssysteme und -technologien verfügen.
Bußgelder: Die Nichteinhaltung bedeutet für italienische Unternehmen eine starke Umsatzsteuererhöhung von 90-180 %, während ausländische Unternehmen mit einem hohen Bußgeld i.H.v. 2 € pro Rechnung (bis zu 1.200 € pro Quartal) rechnen müssen.
Kosten: Storecove arbeitet hart daran, sicherzustellen, dass die Kosten unserer Dienstleistungen im Vergleich zu den Bußgeldern sehr niedrig sind.
Ein Storecove-Vertreter bespricht gerne mit Ihnen die Einzelheiten der erfolgreichen Verarbeitung Ihrer elektronischen Rechnungen und Dokumente und deren Übermittlung an die italienische Steuerbehörde. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Demo mit einem unserer E-Invoicing-Experten.