Singapur hat ein Meldeverfahren eingeführt, nach dem die Steuerbehörde (IRAS) eine Zusammenfassung oder eine vollständige Kopie jeder Rechnung in Singapur erhalten muss.
Was die elektronische Rechnungsstellung in Singapur noch komplexer macht, sind die unterschiedlichen Vorschriften und Methoden, die für B2B-, B2G-, B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen gelten. Und was ist mit den IRAS-Aufbewahrungsstandards (die die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen für mindestens fünf Jahre vorschreiben) und dem Empfang konformer elektronischer Rechnungen von nicht-singapurischen Absendern?
Wir verstehen, dass dieser gesamte Prozess überwältigend sein kann. Deshalb haben wir ein ausführliches Dokument erstellt, das all diese technischen Prozesse erklärt. Fordern Sie unseren Leitfaden "E-Invoicing in Singapur" an, um weitere Informationen zu erhalten (Sie erhalten das Dokument, sobald wir Ihre Anfrage genehmigt haben).
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