Technisches Datenblatt in Singapur
Die Steuerbehörde Singapurs (IRAS) hat ein Meldesystem eingeführt, das die Übermittlung einer Zusammenfassung oder einer vollständigen Kopie jeder im Land ausgestellten Rechnung vorschreibt.
Unterschiedliche Vorschriften gelten für B2B-, B2G-, B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen. Zudem verpflichtet IRAS Unternehmen, E-Rechnungen mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und sicherzustellen, dass Rechnungen von nicht-singapurischen Absendern den Vorschriften entsprechen.
Fordern Sie unseren Leitfaden „E-Rechnungsstellung in Singapur“ an, um weitere Details zu erhalten. (Das Dokument wird bereitgestellt, sobald Ihre Anfrage genehmigt wurde.)
Fordern Sie unseren Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Singapur an, um weitere Informationen zu erhalten.
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