Singapur hat ein Meldesystem eingeführt, das die Steuerbehörde (IRAS) dazu verpflichtet, eine Zusammenfassung oder eine vollständige Kopie jeder im Land ausgestellten Rechnung zu erhalten.
Für B2B-, B2G-, B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen gelten unterschiedliche Vorschriften und Verfahren. Zudem verlangt IRAS, dass Unternehmen E-Rechnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren und die Einhaltung der Vorschriften auch beim Empfang von E-Rechnungen aus dem Ausland sicherstellen.
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